Ein Mensch, der Ihnen nahestand, ist gestorben. In diesen ersten Stunden kann alles überwältigend wirken. Was müssen Sie tun, was kann warten – und wer hilft Ihnen weiter?
Dieser Beitrag gibt Orientierung. Kein Druck, keine langen Listen – nur das Wesentliche, in der richtigen Reihenfolge.
Die ersten Stunden nach dem Todesfall
Arzt rufen
Beim Todesfall zuhause muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Das kann der Hausarzt sein oder – außerhalb der Sprechzeiten – ein Notarzt (Tel. 116 117 oder 112). Ohne ärztliche Todesbescheinigung kann kein Bestatter tätig werden.
Ruhe bewahren
Es gibt keine Pflicht, sofort alles zu regeln. Die erste Stunde gehört dem Abschied. Sie dürfen beim Verstorbenen bleiben. Sie dürfen weinen. Sie dürfen nichts tun.
Bestatter anrufen
DECHERT Bestattungen ist rund um die Uhr erreichbar – an 365 Tagen im Jahr. Wir kommen zu Ihnen, kümmern uns um die Überführung und begleiten Sie von diesem Moment an.
Innerhalb von 24 Stunden
- Engste Familienangehörige informieren
- Arbeitgeber benachrichtigen – Sie haben Anspruch auf Sonderurlaub
- Bestatter beauftragen (wenn noch nicht geschehen)
- Dokumente heraussuchen: Personalausweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde des Verstorbenen
Die ersten Tage
- Sterbeurkunden beantragen – mehrere Ausfertigungen, da diese für viele Behörden benötigt werden
- Krankenkasse schriftlich informieren
- Rentenversicherung benachrichtigen
- Bank informieren (zu viel ausgezahlte Renten müssen ggf. zurückgezahlt werden)
- Testament suchen und beim Nachlassgericht einreichen
- Abonnements und Dauerlastschriften prüfen
- Wohnung und Schlüssel sichern (bei alleinstehendem Verstorbenen)
Was DECHERT für Sie übernimmt
Sie müssen sich um organisatorische Details keine Gedanken machen – das ist unser Auftrag. Wir kümmern uns um:
- Überführung des Verstorbenen aus der Wohnung, dem Krankenhaus oder Pflegeheim
- Hygienische Versorgung und würdevolle Aufbahrung
- Alle Formalitäten beim Standesamt und der Behörden
- Koordination mit Friedhof, Krematorium oder Bestattungswald
- Planung und Durchführung der Trauerfeier
- Benachrichtigung von Behörden auf Wunsch
Checkliste: Was nicht vergessen?
- Arzt/Notarzt → Totenschein ausstellen lassen
- DECHERT anrufen: 06151 96810
- Engste Familie informieren
- Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen
- Krankenkasse und Rentenversicherung informieren
- Bankinstitut benachrichtigen
- Testament beim Nachlassgericht einreichen
- Abonnements und Verträge kündigen
- Digitalen Nachlass regeln
Häufige Fragen
Wer darf einen Bestatter beauftragen?
In der Regel die nächsten Angehörigen: Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Liegt eine Bestattungsverfügung vor, kann auch eine darin genannte Person handeln.
Was ist, wenn der Todesfall im Ausland eintritt?
Die Rückführung aus dem Ausland ist aufwändig, aber möglich. Rufen Sie uns an – wir koordinieren alles, von der Überführung bis zur Beisetzung in Darmstadt.
Muss ich sofort alles entscheiden?
Nein. Die meisten Entscheidungen können innerhalb der ersten Tage getroffen werden. Was unmittelbar notwendig ist, erklären wir Ihnen beim ersten Gespräch – ruhig und ohne Zeitdruck.
Wir sind sofort für Sie da
DECHERT Bestattungen – Darmstadt
Im Trauerfall
Rund um die Uhr erreichbar
365 Tage im Jahr
Für Darmstadt und die Region
Sie müssen jetzt nicht alles wissen. Rufen Sie uns an – wir führen Sie durch alles, was jetzt wichtig ist.