Alle Institutionen, Behörden, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei dem der Verstorbene gemeldet ist, müssen baldmöglichst über dessen Tod unterrichtet werden. |
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Für den hinterbliebenen Ehegatten muss die Witwen/er Rente beantragt werden. Das Versicherungsamt Ihres Wohnortes hilft den Antrag zu stellen. |
Für Darmstadt: 0 61 55 - 13 28 87 |







