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Alle Institutionen, Behörden, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei dem der Verstorbene gemeldet ist, müssen baldmöglichst über dessen Tod unterrichtet werden.


Checkliste für Meldungen bei Versicherungen und Behörden [1.686 KB]

Für den hinterbliebenen Ehegatten muss die Witwen/er Rente beantragt werden. Das Versicherungsamt Ihres Wohnortes hilft den Antrag zu stellen.

Für Darmstadt: 0 61 55 - 13 28 87
Für Griesheim: 0 61 55 - 70 11 05
Für Weiterstadt: 0 61 50 - 40 02 406