Folgende Dokumente sollten Sie vorbereiten:
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für Ledige: die standesamtliche Geburtsurkunde
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für Verheiratete: die Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
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für Verwitwete: die Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des Ehepartners
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für Geschiedene: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
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Die letzten Rentenanpassungsmitteilungen
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Die handgeschriebene Willensbekundung für eine Feuerbestattung, falls diese erwünscht ist.
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Bei vorhandenen Wahlgräbern die Graburkunde oder die Grabnummer.
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Die Versicherungsunterlagen und eine Aufstellung über Mitgliedschaften in Vereinen oder Gewerkschaften.
Alle Institutionen, Behörden, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei dem der Verstorbene gemeldet ist, müssen baldmöglichst über dessen Tod unterrichtet werden.
Für den hinterbliebenen Ehepartner wird das sogenannte "Überbrückungsgeld" der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Diese Leistung steht Witwen und Witwern gleichermaßen zu.
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Es wird von der Rentenrechnungsstelle dreimal die volle Höhe, meist in einer Einmalzahlung, angewiesen.
Pensionen und Beamtenbeihilfe werden über die zuständige Betreuungsstelle umgeschrieben bzw. beantragt.
Selbstverständlich übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie und entlasten Sie in dieser schmerzlichen Zeit.
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