Erbschaft & Nachlass

Der digitale Nachlass – was Sie jetzt regeln sollten

E-Mails, Social Media, Online-Banking, Streaming-Abonnements: Was passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod – und was Sie heute schon tun können.

Beitrag lesen

Wir alle hinterlassen heute einen digitalen Fußabdruck – E-Mails, Social-Media-Profile, Streaming-Abos, Online-Banking, Cloud-Speicher. Nach dem Tod stellt dieser digitale Nachlass Angehörige vor neue und oft unterschätzte Aufgaben.

Das Gute: Mit ein wenig Vorbereitung lässt sich vieles regeln – und die Last für die Hinterbliebenen erheblich verringern.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

  • E-Mail-Konten (Gmail, GMX, Outlook, web.de u.a.)
  • Social-Media-Profile (Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, X/Twitter)
  • Streaming-Abonnements (Spotify, Netflix, Amazon Prime, Disney+)
  • Online-Banking und digitale Wertpapier-Depots
  • Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten (iCloud, Google Drive, Dropbox)
  • Online-Shops und Marktplätze (eBay, Etsy, PayPal)
  • Domain-Namen und Websites
  • Kryptowährungen und digitale Wallets

Was passiert nach dem Tod automatisch?

Ohne Regelung: wenig – und das ist das Problem. E-Mail-Konten bleiben bestehen. Social-Media-Profile auch. Abonnements werden weiter vom Konto abgebucht. Kryptowährungen ohne gesichertem Private Key sind dauerhaft verloren.

Einige Dienste haben eigene Regelungen für den Todesfall: Facebook und Google ermöglichen die Einrichtung eines „Nachlasskontakts" oder die automatische Konto-Löschung nach einer Inaktivitätsperiode – aber nur, wenn der Nutzer diese Optionen vorab aktiviert hat.

Checkliste: Was sollte geregelt werden?

  • E-Mail: Zugangsdaten dokumentieren oder Vertrauensperson benennen
  • Social Media: Wunsch für Gedenkseite oder Löschung schriftlich festhalten
  • Abonnements: Liste erstellen, Kündigungsfristen beachten
  • Online-Banking: Erben haben rechtlichen Anspruch, brauchen aber Zugangsdaten
  • Kryptowährungen: Private Keys sichern und an Vertrauensperson übergeben
  • Cloud-Speicher: Zugang regeln, wichtige Fotos und Dokumente sichern

Passwörter und Zugänge – die größte Herausforderung

Die meisten Schwierigkeiten beim digitalen Nachlass entstehen durch fehlende Passwörter. Mögliche Lösungen:

  • Passwort-Manager: Ein Programm wie 1Password, Bitwarden oder KeePass verwaltet alle Zugänge sicher. Das Master-Passwort an eine Vertrauensperson weitergeben.
  • Versiegelter Umschlag: Eine handschriftliche Liste der wichtigsten Zugänge beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen.
  • Notarielle Vollmacht: Eine bevollmächtigte Person kann nach dem Tod rechtlich auf digitale Konten zugreifen.

Digitalen Nachlass heute vorbereiten

Der wichtigste Schritt ist nicht Vollständigkeit – sondern überhaupt ein Anfang. Ein Dokument mit den wichtigsten Konten und Zugängen, sicher hinterlegt und einer Vertrauensperson bekannt, entlastet Angehörige enorm.

DECHERT bietet dazu eine Checkliste zum Herunterladen an – eine strukturierte Hilfe, um den digitalen Nachlass zu erfassen.

Häufige Fragen

Haben Erben rechtlich Anspruch auf digitale Konten?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Konten vererbt werden können (BGH, Az. III ZR 183/17). Der praktische Zugang ist jedoch oft schwierig, wenn Passwörter fehlen.

Was ist mit Datenschutz nach dem Tod?

Das Datenschutzrecht schützt lebende Personen. Nach dem Tod entscheiden rechtmäßige Erben oder Bevollmächtigte über digitale Daten – grundsätzlich.

Kann ich ein Social-Media-Profil als Gedenkseite einrichten?

Facebook und Instagram bieten die Möglichkeit, ein Profil in eine Gedenkseite umzuwandeln. Dazu muss vorher im eigenen Konto ein „Nachlasskontakt" benannt werden. Ohne diese Einrichtung ist die Umwandlung durch Angehörige deutlich aufwändiger.

Hilfe beim digitalen Nachlass

DECHERT Bestattungen – Darmstadt

Digitaler Nachlass

Checkliste kostenlos herunterladen

Persönliche Beratung auf Wunsch

Im Rahmen der Vorsorgeberatung

Digitaler Nachlass ist kein Thema für Technikexperten – es ist ein Thema für alle, die ihren Angehörigen etwas ersparen möchten.