Wir beantworten die Fragen, die Hinterbliebene und Vorsorgende am häufigsten stellen – offen, verständlich und ohne Fachjargon.
Was tun, wenn jemand verstorben ist? Erste Schritte, Abschied, Kinder einbeziehen, was man darf und was nicht.
Alle Fragen lesenBestattungspflicht, Friedhofszwang, Sterbeurkunde, Ruhezeiten, Umbettung – was das Gesetz vorschreibt.
Alle Fragen lesenGestaltung, Musik, Kinder, Livestream, eigene Rituale, Haustiere, Sarggestaltung – wie individuell darf es sein?
Alle Fragen lesenEine Bestattung beginnt bei DECHERT ab ca. 1.950 € für eine stille Bestattung ohne Trauerfeier. Mit Trauerfeier in der Friedhofskapelle ab ca. 2.850 €. Hinzu kommen Friedhofsgebühren und individuelle Leistungen. Unser Kostenkalkulator gibt Ihnen sofort eine transparente Übersicht – ohne Anmeldung.
Zunächst Ruhe bewahren. Dann einen Arzt rufen, damit der Tod festgestellt und der Totenschein ausgestellt wird. Ist der Tod erwartet: Hausarzt anrufen. Bei allen anderen Fällen: 112. Sobald der Totenschein vorliegt, können Sie uns anrufen – wir übernehmen die Überführung und begleiten Sie durch alle weiteren Schritte.
In Darmstadt und Umgebung bieten wir Erdbestattung (Friedhof und Friedpark), Feuerbestattung (Friedhof, Friedwald, Statpark, Seebestattung), Reerdigung sowie internationale Alternativen wie Aschenverstreuung, Diamantbestattung oder Baumfriede an. Alle Optionen erklären wir auf unserer Bestattungsarten-Seite.
In Deutschland muss eine Bestattung in der Regel innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Tod stattfinden. In Ausnahmefällen kann eine behördliche Genehmigung eine Verlängerung ermöglichen. Wir koordinieren alle Termine und informieren Sie über die realistische Zeitplanung.
Ja. In einer Bestattungsverfügung halten Sie alle Wünsche schriftlich fest – von der Bestattungsart bis zur Musikauswahl. DECHERT Bestattungen unterstützt Sie dabei kostenlos und unverbindlich. So entlasten Sie Ihre Angehörigen in einem der schwersten Momente. Mehr dazu auf unserer Vorsorgeplaner-Seite.
Die Ruhezeiten variieren je nach Bundesland und Bodenart und liegen üblicherweise zwischen 15 und 30 Jahren. Das Nutzungsrecht kann in der Regel verlängert werden. Nach Ablauf werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt, Wahlgräber können verlängert werden.
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