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FAQ – Häufige Fragen

Ein Trauerfall ist eingetreten.

Was jetzt wichtig ist – klare Antworten auf die Fragen, die Hinterbliebene in den ersten Stunden und Tagen am häufigsten stellen.

Was ist, wenn ich nachts oder am Wochenende Hilfe brauche?

Ein Todesfall kann jederzeit eintreten – auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen. DECHERT Bestattungen ist rund um die Uhr erreichbar: 06151 96810. Sie können jederzeit anrufen, um telefonische Beratung zu erhalten und eine Überführung zu organisieren.

Was passiert, wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt?

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder Seniorenheim, kümmert sich die Einrichtung in der Regel um die ärztliche Feststellung des Todes und die ersten Formalitäten. Angehörige werden informiert und können dann selbst ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl beauftragen – das Krankenhaus darf Ihnen keinen Bestatter vorschreiben.

Gibt es Situationen, in denen ich zusätzlich die Polizei rufen muss?

Bei natürlichen, erwarteten Todesfällen ist die Polizei in der Regel nicht erforderlich. Besteht jedoch der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod – etwa nach einem Unfall, einem Sturz oder bei unklarer Situation – informiert der Arzt die Polizei, oder Sie wählen selbst den Notruf 110.

Darf ich nach dem Tod noch Zeit allein mit meinem Angehörigen verbringen?

Ja. Nach der ärztlichen Feststellung des Todes dürfen Sie sich in aller Ruhe von Ihrem Angehörigen verabschieden. Viele Menschen empfinden es als tröstlich, Zeit am Bett zu verbringen, die Hand zu halten oder persönliche Rituale zu gestalten. Die Überführung erfolgt erst, wenn Sie bereit sind – wir drängen Sie nicht.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

In der Regel ja. Das Berühren einer verstorbenen Person ist vollkommen ungefährlich. Ausnahmen gelten nur bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen – in diesem Fall informieren wir Sie ausdrücklich vorab. Das sogenannte „Leichengift" existiert nicht – es handelt sich um einen Mythos, der wissenschaftlich widerlegt ist.

Können Verstorbene in der eigenen Kleidung bestattet werden?

Ja. Grundsätzlich ist eine Bestattung in eigener Kleidung möglich und wird von uns gerne unterstützt. Bei Feuerbestattungen sollte die Kleidung aus natürlichen Materialien bestehen (Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide) – vermeiden Sie Synthetik, Gummi oder PVC.

Können auch Frauen von Frauen versorgt, angezogen und gewaschen werden?

Ja. Ob aus persönlichen oder religiösen Gründen – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen. Sprechen Sie uns einfach an.

Wie kann ich den Raum für einen Abschied zuhause vorbereiten?

Wählen Sie einen ruhigen, eher kühlen Raum ohne direkte Sonneneinstrahlung. Lüften Sie vorab, schließen Sie dann die Fenster und vermeiden Sie Temperaturwechsel. Eine schlichte Ausstattung mit Laken, Kerzen, Fotos und persönlichen Gegenständen schafft eine würdevolle Atmosphäre.

Kann ich Kinder in die Abschiednahme einbeziehen?

Ja. Kinder dürfen in die Abschiednahme einbezogen werden, wenn sie das möchten und behutsam darauf vorbereitet werden. Verwenden Sie ehrliche, einfache Worte. Die Teilnahme sollte freiwillig sein. Begleitende Erklärungen und Rituale geben Sicherheit. Wir beraten Sie gerne, wie Sie das Gespräch mit Kindern führen können.

Weitere Fragen?

Wir antworten offen und ohne Fachjargon – auch auf Fragen, die Sie sich nicht zu stellen trauen.

Rechtliche Grundlagen → Fragen zur Trauerfeier →
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Kein Callcenter – ein persönliches Gespräch mit Markus oder Michael Dechert.

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