StartseiteFAQRechtliches
FAQ – Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen & Pflichten.

Was das Gesetz vorschreibt – verständlich erklärt, ohne Fachjargon. Wir stehen Ihnen auch für rechtliche Fragen rund um die Bestattung zur Seite.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft"?

Das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB) kennzeichnet geprüfte Bestattungsunternehmen. Diese müssen einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und erfüllen strenge fachliche sowie betriebliche Standards. DECHERT Bestattungen trägt diese Zertifizierung.

Was bedeutet Bestattungspflicht?

Die rechtliche Verpflichtung zur Bestattung und Kostenübernahme trifft Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister – in dieser Reihenfolge. Wichtig: Das Ausschlagen der Erbschaft entbindet nicht von dieser Pflicht.

Was bedeutet Friedhofszwang?

In Deutschland dürfen Verstorbene grundsätzlich nur auf öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden. Private Beisetzungen im Garten oder das Aufbewahren von Urnen zuhause sind in Deutschland nicht zulässig. Bestimmte naturnahe Bestattungsformen wie Friedwald oder Seebestattung sind unter behördlicher Aufsicht möglich.

Was ist das Nutzungsrecht an einem Grab?

Hinterbliebene können Nutzungsrechte an Wahlgräbern erwerben. Die Dauer muss mindestens die gesetzliche Ruhezeit abdecken und kann verlängert werden. Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung in der Regel nicht möglich.

Was sind Ruhezeiten?

Ruhezeiten sind Mindestnutzungsdauern für Gräber. Nach Ablauf werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Die Dauer variiert je nach Bodenbeschaffenheit und liegt zwischen 15 und 30 Jahren je nach Bundesland. In Hessen beträgt sie in der Regel mindestens 25 Jahre.

Wer entscheidet über Bestattungsart und Ort?

Die Totenfürsorgeberechtigung liegt bei nächsten Angehörigen: Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister. Schriftliche Wünsche des Verstorbenen – etwa in einer Bestattungsverfügung – haben Vorrang und sollten respektiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Totenfürsorge und Bestattungspflicht?

Totenfürsorge ist das Recht, über Form und Ablauf der Bestattung zu entscheiden. Bestattungspflicht verpflichtet bestimmte Angehörige zur Durchführung und Finanzierung – diese sind rechtlich voneinander getrennt und können bei verschiedenen Personen liegen.

Was passiert bei Uneinigkeit unter Angehörigen?

Das Ordnungsamt trifft in diesem Fall eine Entscheidung und orientiert sich dabei am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen sowie an einem würdevollen Umgang. Eine schriftliche Bestattungsverfügung verhindert solche Konflikte.

Was passiert, wenn niemand die Bestattung übernimmt?

Die Gemeinde führt dann eine Bestattung von Amts wegen durch. Ermittelte Angehörige müssen die Kosten später erstatten. Dies ist die sogenannte Ersatzvornahme durch das Ordnungsamt.

Welche Dokumente sind notwendig?

Im Wesentlichen: Personalausweis des Verstorbenen, ärztliche Todesbescheinigung, Geburtsurkunde, ggf. Heirats- oder Scheidungsurkunde. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und übernehmen die Kommunikation mit Behörden.

Gibt es Fristen für die Bestattung?

Die Bestattung muss in Deutschland üblicherweise innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Tod stattfinden. In besonderen Fällen – etwa bei laufenden Ermittlungen oder wenn Angehörige aus dem Ausland anreisen – kann eine behördliche Genehmigung eine Verlängerung ermöglichen.

Was ist eine Sterbeurkunde und wie bekomme ich sie?

Die Sterbeurkunde ist der rechtliche Nachweis des Todes, ausgestellt vom Standesamt des Sterbeorts. Sie enthält Name, Geburtstag, Sterbedatum, Sterbeort und Personenstand. Wir beantragen die Sterbeurkunde für Sie und kümmern uns um alle behördlichen Schritte.

Wann ist eine Umbettung möglich?

Bei wichtigen Gründen – etwa um eine gemeinsame Familiengrabstätte zu ermöglichen – kann eine Umbettung beantragt werden. Dies bedarf der Genehmigung des Friedhofsträgers und gegebenenfalls des Gesundheitsamts. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und übernehmen die Koordination.

Kontaktaufnahme 24/7 erreichbar06151 96810

Rechtsfragen persönlich klären.

Wir antworten offen auf alle Fragen – auch die, die Sie sich nicht zu stellen trauen.

Wie möchten Sie weitergehen?

Gemeinsam besprechen oder erst informieren.

Unser transparenter Kostenkalkulator

Ohne Anmeldung.

Kostenrechner öffnen

Unverbindlich
Zum Kostenkalkulator

Lieber mit uns sprechen?

Wir sind sofort für Sie da.

Ein Anruf genügt.

24 Std. erreichbar06151 96810

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt · Datenschutz

Vielen Dank.

Ihre Anfrage ist eingegangen — wir melden uns persönlich bei Ihnen.