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FAQ – Häufige Fragen

Fragen zur Trauerfeier.

Wie individuell darf es sein? Was ist erlaubt, was ist möglich? Wir beantworten alle Fragen zur Gestaltung des Abschieds – offen und ohne Einschränkungen.

Wie individuell kann eine Trauerfeier gestaltet werden?

Eine Trauerfeier kann in hohem Maß individuell gestaltet werden und soll die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln. Musik, Ablauf, Rede, Dekoration und persönliche Rituale lassen sich flexibel anpassen. Es gibt keine Pflicht zur kirchlichen Feier – freie Trauerredner gestalten vollständig individuelle Abschiede.

Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?

Angehörige können aktiv mitwirken: beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen helfen, Erinnerungsstücke in den Sarg legen, Sarg oder Urne bemalen oder beschriften, die Dekoration gestalten, Musik auswählen, Reden halten oder den Sarg selbst tragen. Wir unterstützen bei allem, was Ihnen wichtig ist.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Ja. Sie können ein Modell aus unserem Sortiment wählen und es bemalen oder beschriften lassen. Auch Eigenanfertigungen sind möglich – wir beraten Sie zu Maßen, Materialien und geltenden Vorschriften, insbesondere bei Feuerbestattungen.

Können persönliche Beigaben in den Sarg gelegt werden?

Ja. Briefe, Fotos, Bücher, kleine Andenken – dem Verstorbenen können persönliche Beigaben mitgegeben werden. Bei Feuerbestattungen sollten Materialien aus Naturmaterialien bestehen (keine Batterien, keine Metalle, kein Glas). Wir beraten Sie gerne.

Was passiert, wenn der Verstorbene nicht mehr in der Kirche war?

Eine würdevolle, persönliche Trauerfeier ist vollständig möglich. Freie Trauerredner gestalten individuelle Reden, können auf Wunsch Gebete integrieren, oder Angehörige sprechen selbst. Die Feier muss nicht religiös sein – sie soll den Menschen feiern, der gestorben ist.

Darf ich den Sarg meines Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, dass Verwandte oder Freunde den Sarg vom Fahrzeug zum Grab tragen. Das ist für viele ein wichtiger, würdevoller Akt der Zuneigung. Sprechen Sie uns an, wir klären das mit dem Friedhof.

Welche Musik ist bei einer Trauerfeier erlaubt?

Grundsätzlich können Sie die Musik frei wählen. Neben Klassik und Kirchenliedern sind moderne Lieder, Lieblingssongs und eigene Aufnahmen vollkommen möglich. Wir können Musik abspielen oder Livemusiker organisieren – je nach Wunsch. Mehr dazu auf unserer Trauermusik-Seite.

Können Fotos, Videos oder eine Bildpräsentation eingebunden werden?

Sehr gerne. Eine Bilderschau mit Musik oder ein kurzer Film hilft, Erinnerungen zu teilen und das Leben des Verstorbenen zu feiern. Wir unterstützen die technische Umsetzung.

Können wir die Trauerfeier live übertragen oder aufzeichnen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Livestreamübertragung oder Videoaufnahme möglich, damit entfernte Angehörige oder Menschen, die nicht reisen können, am Abschied teilnehmen. Sprechen Sie uns frühzeitig darauf an.

Kann eine Trauerfeier außerhalb der Friedhofskapelle stattfinden?

Ja. Möglich sind Abschiede zuhause, im Garten, in einer Kirche oder an einem persönlich bedeutsamen Ort. Der Ort muss würdevoll sein und rechtliche sowie friedhofsrechtliche Regelungen beachten. Wir kennen die Möglichkeiten in Darmstadt und Südhessen und beraten Sie dazu.

Können wir persönliche Rituale einbauen?

Ja – und das empfehlen wir ausdrücklich. Kerzenanzünden, gemeinsames Blumenniederlegen, das Sprechen persönlicher Worte, symbolische Handlungen – eigene Rituale machen den Abschied besonders tröstlich und bedeutsam.

Können Kinder an der Trauerfeier teilnehmen?

Kinder dürfen grundsätzlich teilnehmen, wenn sie von Erwachsenen begleitet und kindgerecht vorbereitet werden. Wichtig: altersgerechte Information, einfache Sprache und eine vertraute Bezugsperson. Mehr dazu auf unserer Seite zu Kindern und Abschied.

Dürfen Haustiere an der Trauerfeier teilnehmen?

Das hängt von den örtlichen Vorgaben ab. In manchen Kapellen sind Tiere nicht erlaubt – bei Feiern im Freien oder an privaten Orten ist es oft möglich. Fragen Sie uns, wir klären das für Sie.

Können wir bereits zu Lebzeiten Wünsche zur eigenen Trauerfeier festhalten?

Ja. In einer Bestattungsverfügung legen Sie fest, welche Bestattungsart Sie wünschen, wie die Trauerfeier aussehen soll, welche Musik gespielt wird und wer sprechen darf. DECHERT unterstützt Sie dabei kostenlos. Mehr auf unserer Vorsorgeplaner-Seite.

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